Familienwahlrecht

Ziele und Argumente

Hintergründe und Argumente für die Einführung eines Familienwahlrechtes bei den Pfarrgemeinderatswahlen 2004 im Bistum Magdeburg


Jeder Mensch hat von Geburt an ein Wahlrecht, das er aus einsehbaren Gründen nicht von Geburt ausüben kann. Wie Eltern in anderen Fällen mit Blick auf das Wohl ihrer Kinder Entscheidungen treffen - wenn sie ihre Kinder taufen lassen, entscheiden sie z.B. über deren Religionszugehörigkeit - sollen sie auch das Wahlrecht ihrer Kinder wahrnehmen und bei der Pfarrgemeinderatwahl die Kanditat/-in wählen können, die die Interessen ihrer Kinder zu vertreten versprechen.

Entgegen anderslautenden Behauptungen ist die stellvertretende Ausübung des Wahlrechts von Kindern für ihre Eltern keine Vervielfälltigung von Elternstimmen, sondern die Abgabe von Stimmen, die Eltern treuhänderisch im Interesse der Kinder abgeben.

Mit der Einführung des stellvertretenden Wahlrechts von Eltern für ihre Kinder sollen Kinderinteressen in den Pfarrgemeinden stärker berücksichtigt werden. Mit der Einführung des Stellvertretungswahlrechts kann ein gesamtgesellschaftliches Signal gegeben werden: Wie nehmen die Kinder (und damit die Gegenwart und Zukunft der Kirche) ernst. Wir geben ihnen ihre Stimme!

 

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Inhalt:
Plädoyer
Hintergründe und Argumente
Ziele und Argumente
Wahlvorgang
Mögliche positive Auswirkungen
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