Familienwahlrecht

Worum geht es?

Hintergründe und Argumente für die Einführung eines Familienwahlrechtes bei den Pfarrgemeinderatswahlen 2004 im Bistum Magdeburg


Für ein aktives Wahlrecht im Hinblick auf Familien lassen sich zwei verschiedene Formen unterscheiden:

  • Einmal könne man an ein Elternmehrstimmrecht in dem Sinne denken, dass den Eltern selbst eine zusätzliche Stimme oder mehrere Stimmen gegeben werden, weil sie sorgeberechtigt sind für minderjährige Kinder.
  • Davon zu unterscheiden ist ein Vertretungswahlrecht im Sinne eines Wahlrechts der Kinder, das von den Eltern auf der Grundlage der Sorgeberechtigung und Fürsorgepflicht zur Verwirklichung des Kindeswohl gemäß Artikel 6 Abs 2 GG stellvertretend ausgeübt wird. Dabei geht man davon aus, dass jedem Deutschen von Geburt an das Wahlrecht zusteht. ("treuhänderisch" verwaltetes Minderjährigenwahlrecht)

 

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Inhalt:
Plädoyer
Hintergründe und Argumente
Ziele und Argumente
Wahlvorgang
Mögliche positive Auswirkungen
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