Archiv 2004 / Pressemitteilung

8. November 2004 (Magdeburg)

Grüne Aufbrüche in der Familienpolitik
Familienbund beobachtet familienpolitische Diskussionen bei Bündnis 90 / Die Grünen / LV Sachsen-Anhalt

Auf ihrem Landesparteitag am 6. November haben sich die bündnisgrünen Delegierten aus Sachsen-Anhalt mit Fragen der Familienpolitik beschäftigt. „Der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt wertet dies als ein weiteres Zeichen für die gegenwärtige Konjunktur des Themas Familie in unserer Landespolitik. Dies gilt umso mehr, da die Grünen lange Zeit ein eher gespanntes Verhältnis zur Familienthematik pflegten“, bemerkt Reinhard Grütz, Geschäftsführer des Familienbundes.

„Bei nicht wenigen Themen gibt es zwischen den Bündnisgrünen und dem Familienbund Berührungspunkte. Beispielsweise bei Überlegungen, Erwerbsbiographie und Familienplanung durch neue Arbeitszeitmodelle besser auf die Lebenszeit zu verteilen oder in der Städteplanung die spezifischen Interessen von Eltern und Kindern zu berücksichtigen“, erklärt Grütz.

„Kritisch sehen wir aber Versuche der Bündnisgrünen, Familienförderung gegen Eheförderung auszuspielen. So gibt es Überlegungen, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Der Familienbund sieht Ehe und Familie in einem engen Zusammenhang. Dies entspricht auch der Aussage des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz, dass Ehe und Familie als gleichrangige Lebensformen unter dem besonderen Schutz des Staates stehen, der damit verpflichtet ist, alles ihm mögliche für ihr Gelingen zu tun“, bemerkt Grütz weiter. „Trotz aller Veränderungen im Zusammenleben der Geschlechter und Generationen sehen wir in der auf Dauer angelegten Ehe die beste Grundlage für ein gelingendes Familienleben. Des Weiteren sehen wir im Ehegattensplitting ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Wahlfreiheit von Ehepaaren beziehungsweise verheirateten Eltern. Es spiegelt das Leitbild von Ehe und Familie wieder, das der Familienbund in seinem Grundlagenprogramm verankert hat: Eltern müssen ohne Benachteiligungen entscheiden können, ob und wie sie Erwerbstätigkeit untereinander aufteilen“, führt Grütz abschließend aus.
Gegenwärtig entfallen in der Bundesrepublik 70 % des Splittingvolumens auf Familien. Eine Veränderung würde zunächst bedeuten, dass bei ihnen abkassiert wird, um auf anderen Wegen Familien direkt oder indirekt wieder etwas zu geben.

Dr. Reinhard Grütz

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