Pressemitteilung

22. März 2005 (Magdeburg)

Für eine solidarische und familiengerechte Reform der Alterssicherung in Deutschland

Katholische Verbände legen Reformkonzept für die Rentenversicherung vor

Auf einer gemeinsamen Veranstaltung am 18. März haben Vertreter/innen der Diözesanverbände des Familienbundes, der Katholischen Arbeitnehmerschaft und der Katholischen Frauengemeinschaft öffentlich das auf der Bundesebene erarbeitete „Modell für ein familiengerechtes und solidarisches System der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland“ diskutiert.

Die Alterung unserer Bevölkerung und die Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt stellen unsere Sozialen Sicherungssysteme vor eine große Herausforderung. Das gemeinsame Modell katholischer Verbände tritt in der politischen Diskussion für ein solidarisches, frauen- und familiengerechtes System der Alterssicherung ein. Angesichts eines zu erwartenden sinkenden Rentenniveaus und einer damit zu befürchtenden Altersarmut sollen durch das Rentenmodell der katholischen Verbände Alterseinkünfte so gesichert werden, dass der Lebensstandard erhalten bleiben kann.

Kurz skizziert fußt das gemeinsame Rentenmodell auf drei Säulen:

1. Säule
Durch eine solidarische Pflichtversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner ergibt sich eine Sockelrente. Jeder uneingeschränkt Einkommensteuerpflichtige vom Beginn des 16. bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erwirbt einen jährlichen Anspruch auf die Sockelrente von 2%.
Diese Sockelrente würde gegenwärtig 410 € betragen
und wäre in seiner Höhe den Veränderungen
entsprechend anzupassen.                             [nach oben]

2. Säule
In Übernahme der wesentlichen Elemente der heutigen Gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich dabei um eine Arbeitnehmerpflichtversicherung. Deren Finanzierung erfolgt wie bisher über Beiträge. Diese betragen 11,5% vom Bruttolohn und werden hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt.

3. Säule
Durch die Einführung der Sockelrente werden die Arbeitnehmer um ca. 4% gegenüber dem heutigen Beitragssatz entlastet. Dies eröffnet Spielräume für eine betriebliche oder private Altersvorsorge.

Die katholischen Verbände wollen mit ihrem Modell, die Problematik unterbrochener Erwerbsbiografien durch eine Existenz sichernde Sockelrente berücksichtigen, eine eigenständige Altersversorgung von Frauen sichern und die Erziehungsleistung von Eltern sowohl auf der Beitragsseite als auch auf der Leistungsseite adäquat honorieren. Dieses Modell basiert dabei auf dem heutigen System der Gesetzlichen Rentenversicherung, das sich in seinen Grundzügen bewährt hat. Dies erscheint deshalb wichtig, damit das Vertrauen der Versicherten in die Gesetzliche Rentenversicherung erhalten bleibt. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass die Gesetzliche Rentenversicherung im Laufe ihres Bestehens ständig verändert und weiterentwickelt wurde. Die abnehmende Geburtenrate, die Alterung unserer Gesellschaft und die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die mit unehmend unterbrochenen Erwerbsbiografien der Arbeitnehmer/innen einhergehen, machen jetzt grundlegende Reformen notwendig.

Matthias Ullrich (KAB), Dr. Reinhard Grütz (Familienbund)

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