Pressemitteilung

November 2006 (Magdeburg)

Resolution des Familienbundes im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt zur Gesundheitsreform 2006

Zur aktuellen politischen Diskussion der Gesundheitsreform 2006 nimmt der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt wie folgt Stellung:

Bei allen Überlegungen muss die Krankenversicherung in ihrem Kern als Solidargemeinschaft bestehen bleiben, die einen gerechten Ausgleich zwischen gesunden und kranken Menschen, Jungen und Alten, Männern und Frauen, Bezieher/innen höherer und niedriger Einkommen, Alleinstehenden und Familien garantiert.
Die aktuellen Überlegungen zur Reform des Gesundheits-
wesens beziehen sich allerdings fast ausschließlich auf Fragen der Finanzierung.
Aus Sicht des Familienbundes darf das System der Finanzierung des Gesundheitswesens indessen nur ein Mittel zum Zweck der Sicherung einer solidarischen, im Zugang chancengleichen und qualitativ hoch stehenden Versorgung der Versicherten sein. Im Mittelpunkt aller Reformüberlegungen muss immer das Wohl der Versicherten und Patient/innen stehen.

Auch darf die besondere Rolle der Familien für das Gesundheitswesen nicht außer Acht bleiben.
Familien sind für den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit der Krankenversicherung unersetzbare Leistungsträger; denn nur die Eltern sichern durch die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder das "Nachwachsen" potenzieller Beitragszahler. Die Eltern leisten mit einer gesundheitsbewussten und gesundheitsfördernden Erziehung einen wichtigen Beitrag für ein nachhaltiges und finanzierbares System der Krankenversicherung. Die Nachhaltigkeit schließt auch die Beiträge der Rentner/innen mit ein. Diese allein reichen nicht aus, die Kosten ihrer Krankenversicherung zu decken.
Rund 30 % aller Beiträge werden heute schon für die Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner/innen benötigt; mit steigender Tendenz. Dieser Transfer zwischen den Generationen lässt sich nur dann aufrechterhalten, wenn die jetzt heranwachsenden Kinder künftig diese Aufgabe übernehmen.
Deswegen muss für Kinder und Jugendliche die beitragsfreie Mitversicherung weiterhin bis zum Ende der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung gelten.

Folgende Leitlinien wollen wir in der Diskussion besonders beachtet sehen:

Im Gesundheitswesen muss auch zukünftig der Grundsatz gelten, dass medizinisch notwendige Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht für alle Versicherten - unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit - erbracht werden.

Bei der Finanzierung der Krankenversicherung muss Gerechtigkeit auch zwischen den Generationen gewährleistet sein. Insbesondere der generative Beitrag von Familien ist angemessen zu berücksichtigen

Unter Berücksichtigung der veränderten Einnahmesituation sind zur Gewährleistung einer gerechten Finanzierung des Gesundheitswesens nicht nur Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, sondern alle positiven Einkünfte (§ 2 EStG) zur Beitragsbemessung heranzuziehen.

Krankheitsverhütung (Prävention), Krankheitsbehandlung und Rehabilitation sind als gleichrangige Aufgabenfelder der Krankenversicherung anzusehen. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, sind Aufklärung und Beratung der Versicherten zu verstärken.

Über den engeren Rahmen der Debatten über die Gesundheitsreform hinaus sprechen wir uns anlässlich aktueller Diskussionen in Sachsen-Anhalt für die Etablierung eines Anreizsystems für Eltern aus, ihre Kinder an den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen
(U 1-9) teilnehmen zu lassen

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