Pressemitteilung

LAGF- Tagung: Familienbildung in kommunalem Kontext
30. September 2008 (Magdeburg)

Magdeburger Memorandum zur Familienbildung in kommunalem Kontext

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) fordert:

  • Familienbildung, im Sinne des § 16 SGB VIII, muss zentraler Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung werden. Jugendämter sollen Orte der Initiierung und Moderation von Familienbildung sein ("Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Familienbildung,
    7. März 2007).

  • Landkreise und kreisfreie Städte müssen die im Familienfördergesetz verankerte Überlassung zurückfließender Unterhaltsvorschussmitteln zielgerichtet für Familienbildung einsetzen.

  • Familienbildung muss als ein Bestandteil der Familienpolitik verstanden werden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) fordert von Trägern und Anbietern von Familienbildung:
  • Träger der Familienbildung bringen sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten aktiv in die Jugendhilfeplanung ein.
  • Angebote der Familienbildung werden offensiv mit den örtlichen und überörtlichen Trägern der Jugendhilfe kommuniziert.
  • Anbieter von Familienbildung treten vor Ort miteinander in Kontakt und bilden Netzwerke.
  • die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken.
Begründung

Die Bedeutung von Eltern- und Familienbildung nimmt in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu. Dies trägt den gestiegenen Erwartungen an Eltern, aber auch sozialen und wertebezogenen Problemen in Teilen unserer Gesellschaft Rechnung. Leben in Familie wandelt sich. Erziehung ist für viele Eltern eine komplexe und herausfordernde Aufgabe. Sie wollen ihre Kinder stark machen für unsere plurale, technisierte, mobile und schnelllebige Gesellschaft. Dabei stehen Eltern vor vielfältigen Herausforderungen:
die Individualisierung, die auch als gesellschaftliche Entsolidarisierung erlebt wird; der Druck, das Kind optimal zu fördern; sowie eine Mobilität, die gerade das Leben in und als Familie erschwert. In Sachsen-Anhalt ist aufgrund hoher Arbeitslosigkeit und weiterer sozialer Probleme ein im bundesdeutschen Vergleich höherer Anteil an Armut und materieller Benachteiligung in Familien zu verzeichnen.

Die Jugendministerkonferenz hat 2003, z. Teil bezogen auf die oben skizzierte Problemlage, formuliert: ”Die hohen Erwartungen an die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern, im breiten Spektrum der erzieherischen Aufgaben von der Werteerziehung über Sprachförderung, soziales Lernen, gesundheitsbewusstes Leben, Begleitung der schulischen Entwicklung bis hin zum Umgang mit den Medien lassen sich nur erfüllen, wenn insgesamt die staatliche Gemeinschaft im Rahmen ihres Schutz- und Förderauftrags gemäß Artikel 6 Grundgesetz Eltern von Anfang an bei der Stärkung ihrer Erziehungskompetenz unterstützt” (Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 22./23. Mai 2003).

Das Land Sachsen-Anhalt bekennt sich im Familienfördergesetz zu seiner Verantwortung für den Bereich der Familienbildung. Das Land kann aber diese Aufgabe allein nicht bewältigen. Familienbildung muss deshalb verstärkt als wichtiges Aufgabenfeld von Landkreisen und kreisfreien Städten anerkannt werden, wie dies eigentlich dem Anspruch des § 16 SGB VIII Rechnung trägt.
Das Land Sachsen-Anhalt hat den Landkreisen und kreisfreien Städten mit der im Familienfördergesetz verankerten Überlassung des Landesanteils beim Rückfluss der Unterhaltsvorschüsse in Art. 1 § 18f. für die Untersetzung des Bereichs Familienbildung in die Hand gegeben. Diese werden dafür bisher zuwenig genutzt, da Familienbildung in der örtlichen Jugendhilfeplanung bisher kaum eine Rolle spielt. Dies muss sich ändern. Familienbildung ist kein Luxus, sie hat eine eminent sozialpolitische Dimension.
Familienbildnerische Angebote zielen u. a. auf die Vermittlung und Stärkung kommunikativer Kompetenzen bei Paaren, die Stärkung von Elternkompetenzen, die Rollenfindung als Mütter und Väter, die kompetente Pflege und Versorgung in der ersten Lebensphase eines Kleinkindes und auf gegenseitige Hilfe und Begegnung von Familien. Familienbildung setzt also ein, bevor Gesellschaft kostspielig bei auftretenden Defiziten intervenieren muss. Der Ansatz von Familienbildung ”Prävention vor Intervention” kann deshalb auf langer Sicht der Entlastung kommunaler Haushalt dienen.


[Magdeburger Memorandum zur Familienbildung in kommunalem Kontext,  WORD 50KB]

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