Pressemitteilung

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Familienbundes im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt am
13. November 2008

”Wirksame Strategien gegen Kinder-/Familienarmut”
(Wahrnehmung Elternverantwortung)

Anlässlich der aktuellen Debatten um die wirksame Bekämpfung der Kinder-/Familienarmut nimmt der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt erneut Stellung.

Unsere Position ist die eines Grundvertrauens in die Bereitschaft und die Fähigkeit von Eltern, für ihre Kinder gut zu sorgen. Sozialwissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass in sozialen Notlagen Eltern zuerst bei sich sparen und zuallerletzt ihren Kindern Einschränkungen zumuten. Der Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt wendet sich deshalb entschieden gegen alle Versuche, Eltern unter den Generalverdacht zu stellen, die Verantwortung für ihre Kinder nicht wahr zu nehmen.

Die Bekämpfung der Kinderarmut wird ohne die Bekämpfung von Familienarmut keinen Erfolg haben. Maßnahmen gegen Kinder-/Familienarmut müssen sich an Familien richten, deren Eltern entweder arbeitslos oder aber im Niedriglohnsektor tätig sind.


Wir fordern grundsätzlich:

  • erneut die sofortige Erhöhung des Kindergeldes
    auf 300 €. Das Kindergeld hat sich als wirksames Instrument im Kampf gegen Kinderarmut bewährt. Armen Kindern hilft man am besten, indem ihre Familien unterstützt werden. Eine Erhöhung des Kindergeldes ist gerade nach den jüngsten Preissteigerungen mehr als überfällig und hilft dort, wo es am nötigsten ist;
Solange diese Forderung nicht umgesetzt ist, fordern wir:
  • eine Erhöhung des Kinderzuschlages in Höhe des neu zu berechnenden sächlichen Existenzminimums für Kinder, eine Absenkung der Abschmelzrate sowie die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze für den Bezug des Kinderzuschlags;
Weiterhin fordern wir:
  • eine Neuberechnung der Regelsätze für Kinder unter Berücksichtigung kindspezifischer Bedarfe. Dies bedeutet je nach Altersstufe pro Monat eine Erhöhung um 21 bis 54 Euro;

  • die zielgruppengenaue Bereitstellung von befähigenden Sachleistungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Hier wenden wir uns gegen den künstlich herbei diskutierten Gegensatz zwischen monetären Transfers für Familien - die in großen Teilen verfassungsmäßig geboten sind - und der Bereitstellung befähigender Sachleistungen: beides darf nicht zu Lasten von Familien gegeneinander ausgespielt werden.

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